Erster Stellvertreter des Bürgermeisters
Der Rat wählt aus seiner Mitte die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Der/die Stellvertreter/in des Bürgermeisters nehmen nicht die volle Stellung des Bürgermeisters wahr, sondern sind dabei auf die Leitung der Ratssitzungen und die repräsentativen Aufgaben beschränkt. Die Repräsentation durch die stellvertretenden Bürgermeister beschränkt sich auf die in § 40 Absatz 2 GO NRW genannte Repräsentation des Rates. Hierzu zählen die Vornahme von Ehrungen (einschließlich der Ordensaushändigungen im Auftrag des Bundespräsidenten), Begrüßungen bei gesellschaftlichen oder politischen Veranstaltungen der Stadt oder die Vertretung der Stadt bei Veranstaltungen von Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppierungen. Bei der Sitzungsleitung vertritt der stellvertretende Bürgermeister den Bürgermeister in dessen Funktion als Vorsitzenden des Rates. Ebenso ist die Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen eine Folge der Vorsitzendenfunktion, denn der Bürgermeister handelt in diesem Falle als Vertreter des Rates. Der Widerspruch gegen Ratsentscheidungen, der eine politische und keine rechtliche Qualität hat, obliegt ebenso dem Stellvertreter des Bürgermeisters.
Die CDU stellt mit Andreas Brinkmann den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Drensteinfurt.