
Sachkundige Bürger
Neben den 32 Ratsmitgliedern können den Ausschüssen der Stadt Drensteinfurt nach § 58 GO NRW auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als Mitgliedern angehören. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf dabei die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Die CDU entsendet in die Ausschüsse 17 sachkundige Bürgerinnen und Bürgern, die gegebenenfalls von 20 stellvertretenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vertreten werden können.